Allgemeine Geschäftsbedingungen der Albrecht Apps GmbH
Version 2026-07-16 · Stand 16.07.2026
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1 Anbieter und Vertragspartner ist die Albrecht Apps GmbH, Falkenstraße 9, 49610 Quakenbrück, Deutschland („Albrecht Apps“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über IT-Beratung, Konzeption, Software-, Website- und App-Entwicklung, technische Integration, Wartung, Support, Online-Dienste und sonstige IT-Leistungen von Albrecht Apps.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Albrecht Apps schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern.
1.4 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Albrecht Apps ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, dem Statement of Work, vereinbarten Tickets oder sonstigen ausdrücklich einbezogenen Vertragsunterlagen.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- ausdrückliche Individualvereinbarung,
- Auftragsbestätigung oder Angebot,
- Leistungsbeschreibung bzw. Statement of Work,
- gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvertrag und Service Level Agreement für deren jeweiligen Regelungsbereich,
- diese AGB.
2.3 Abweichungen von diesen AGB können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden, wenn beide Parteien die konkrete Abweichung ausdrücklich bestätigen. Eine solche Vereinbarung ändert nur die ausdrücklich bezeichnete Regelung und führt nicht zur allgemeinen Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Kunden.
3. Website, Angebote, Schätzungen und Vertragsschluss
3.1 Leistungsbeschreibungen, Produktdarstellungen, Demonstrationen, Simulatoren, Scores und Preisangaben auf der Website sind unverbindlich und stellen grundsätzlich lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder eines Angebots dar.
3.2 Individuelle Angebote von Albrecht Apps können innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden. Fehlt eine Frist, ist das Angebot 14 Kalendertage ab Zugang bindend. Danach kann Albrecht Apps das Angebot ändern oder zurückziehen.
3.3 Mündliche Angaben, Aufwandsschätzungen, Budgetrahmen und Terminprognosen sind unverbindlich, sofern sie nicht von Albrecht Apps in Textform bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.4 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung in Textform oder Beginn der Leistung auf Wunsch des Kunden zustande. Bei Online-Diensten kommt er nach Maßgabe des jeweiligen Bestellablaufs durch Auftragsbestätigung oder Freischaltung zustande.
3.5 Mitarbeitende und Unterauftragnehmer sind ohne nachgewiesene Vertretungsmacht nicht berechtigt, Vertragsänderungen, Garantien oder Haftungserweiterungen im Namen von Albrecht Apps zu vereinbaren.
4. Leistungsarten und Leistungspflicht
4.1 Beratungsleistungen, Analysen, Workshops, Projektunterstützung, agile Entwicklung nach Zeitaufwand und vergleichbare Tätigkeiten sind Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter werkvertraglicher Erfolg vereinbart ist. Albrecht Apps schuldet dabei fachgerechtes Tätigwerden, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen oder technischen Erfolg.
4.2 Bei ausdrücklich als Werk vereinbarten, abgrenzbaren Ergebnissen schuldet Albrecht Apps deren Herstellung nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung und den vereinbarten Abnahmekriterien.
4.3 Bei agiler Entwicklung werden Prioritäten, Umfang und Bearbeitungsreihenfolge innerhalb des vereinbarten Budgets fortlaufend abgestimmt. Eine Aufwandsschätzung ist keine Festpreis- oder Vollständigkeitszusage.
4.4 Beratungen, Scores, Simulatoren, Checklisten, Architektur- und Risikobewertungen dienen der fachlichen Orientierung. Sie sind keine Garantie für Fehlerfreiheit, Markterfolg, Zertifizierbarkeit, Zulassung, IT-Sicherheit oder Eignung zu einem nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck.
5. Anforderungen und Abnahmekriterien
5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Anforderungen, Prioritäten, Einsatzbedingungen und Abnahmekriterien vor Beginn der jeweiligen Leistung vollständig, widerspruchsfrei und prüfbar bereitzustellen.
5.2 Fehlen für eine Anforderung rechtzeitig konkrete Abnahmekriterien, darf Albrecht Apps die Umsetzung nach fachlich vertretbarem Verständnis, branchenüblicher Praxis und dem erkennbaren Vertragszweck vornehmen. Eine später abweichende Vorstellung des Kunden stellt dann keinen Mangel dar, sofern die Umsetzung objektiv vertretbar und mit den bekannten Anforderungen vereinbar ist.
5.3 Unklare, widersprüchliche oder technisch nicht realisierbare Anforderungen darf Albrecht Apps zurückweisen oder bis zur Klärung aussetzen. Daraus entstehender Mehraufwand und Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden, soweit dieser die Ursache zu vertreten hat.
5.4 Stellt sich erst während der Entwicklung heraus, dass eine vereinbarte Anforderung oder ein Abnahmekriterium aufgrund zuvor nicht erkennbarer technischer, architektonischer, hardware-, firmware-, plattform- oder drittsystembedingter Beschränkungen objektiv nicht oder nur mit unverhältnismäßigem, vom vereinbarten Leistungsumfang nicht gedecktem Aufwand umsetzbar ist, informiert Albrecht Apps den Kunden unverzüglich in Textform. Albrecht Apps beschreibt, soweit zumutbar, die festgestellte Beschränkung, deren Auswirkungen und eine technisch vertretbare Alternative.
5.5 Bis zur Entscheidung des Kunden darf Albrecht Apps den betroffenen Leistungsteil aussetzen und nicht betroffene Leistungen fortführen. Die Parteien werden in Textform eine angemessene Anpassung der Anforderung, des Abnahmekriteriums, der Architektur, der Vergütung und/oder des Terminplans vereinbaren. Die vorgeschlagene Alternative wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil.
5.6 Kommt innerhalb einer angemessenen, von Albrecht Apps gesetzten Frist keine Einigung zustande und ist der betroffene Leistungsteil abtrennbar, darf jede Partei diesen Leistungsteil in Textform beenden. Das betreffende Abnahmekriterium entfällt dann ausschließlich für den beendeten Leistungsteil. Der Kunde vergütet die bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachten und verwertbaren Leistungen sowie nicht stornierbare Drittkosten; noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet. Gesetzliche Rechte wegen anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit sowie Ansprüche des Kunden, wenn Albrecht Apps die Beschränkung zu vertreten hat, bleiben unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten, Geräte, Hardware, Firmware, Schnittstellenbeschreibungen, Zertifikate, Konten und sonstigen Ressourcen bereit.
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Materialien, Daten, Software und Systeme rechtmäßig genutzt werden dürfen, frei von schädlichem Code sind und keine Rechte Dritter verletzen.
6.3 Der Kunde prüft Zwischenstände zeitnah, erteilt erforderliche Freigaben und meldet erkennbare Abweichungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form.
6.4 Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden sowie die Verfügbarkeit erforderlicher Drittsysteme voraus.
7. App-, Hardware- und Systemintegration
7.1 Bei Anwendungen, die mit Hardware, Firmware, Betriebssystemen, Funkverbindungen, Netzwerken, Cloud-Diensten, Backends, APIs oder sonstigen Drittsystemen zusammenwirken, hängt die Gesamtfunktion von sämtlichen beteiligten Komponenten und deren Konfiguration ab.
7.2 Albrecht Apps übernimmt keine verschuldensunabhängige Gewähr für die ununterbrochene oder fehlerfreie Funktion des Gesamtsystems. Insbesondere sind Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen, die durch Hardware, Firmware, Bluetooth- oder Funkbedingungen, Netzwerke, Stromversorgung, Betriebssysteme, Gerätehersteller, Cloud-/Backend-Dienste, APIs, App Stores, Benutzerkonfigurationen oder sonstige nicht von Albrecht Apps beherrschte Komponenten verursacht werden, keine Mängel der von Albrecht Apps erbrachten Leistung.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Zusammenspiel der Anwendung mit seinen Geräten, Systemen und tatsächlichen Einsatzbedingungen fortlaufend angemessen zu testen und im Produktivbetrieb zu überwachen. Er richtet erforderliche Monitoring-, Protokollierungs-, Backup-, Sicherheits- und Notfallprozesse ein, soweit diese nicht ausdrücklich von Albrecht Apps geschuldet werden.
7.4 Albrecht Apps schuldet Kompatibilität nur mit den ausdrücklich vereinbarten Geräte-, Hardware-, Firmware-, Betriebssystem-, Browser-, API- und Systemversionen sowie Testkonfigurationen.
8. Termine, Verzögerungen, Aussetzung und Neuplanung
8.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektpläne und Prognosen sind im Übrigen unverbindlich.
8.2 Verzögert sich das Projekt wegen fehlender Mitwirkung des Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund, verlängern sich Termine mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Neuplanungszeit.
8.3 Albrecht Apps darf die Leistung aussetzen, solange notwendige Voraussetzungen fehlen. Bereits erbrachte Leistungen, verbindlich eingegangene Drittkosten und nachweisbarer, durch die Verzögerung verursachter Mehraufwand können abgerechnet werden.
8.4 Dauert die Behinderung trotz Aufforderung zur Abhilfe länger als 20 Arbeitstage, darf Albrecht Apps den betroffenen Auftrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund kündigen oder ihn auf den nächsten verfügbaren Kapazitätszeitraum verschieben. Ein bestimmter Wiederaufnahmetermin ist nur geschuldet, wenn er erneut ausdrücklich vereinbart wird.
8.5 Im Kündigungsfall zahlt der Kunde die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen, nicht stornierbare Drittkosten sowie den nachweisbaren Schaden aus verbindlich für das Projekt reservierten Kapazitäten. Ersparte Aufwendungen und tatsächlich erzielter oder böswillig nicht erzielter Ersatzverdienst werden angerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Änderungen und zusätzliche Wünsche
9.1 Leistungen oder Eigenschaften, die nicht vom vereinbarten Umfang und den Abnahmekriterien erfasst sind, gelten als Änderungswunsch und nicht als Mangel.
9.2 Änderungswünsche werden erst verbindlich, wenn beide Parteien Umfang, Auswirkungen auf Termine und Vergütung in Textform bestätigt haben. Bis dahin arbeitet Albrecht Apps nach dem bisherigen Umfang weiter oder darf den betroffenen Teil bis zur Entscheidung aussetzen.
9.3 Nach Ablauf eines vereinbarten Leistungszeitraums, nach Abnahme oder Projektabschluss geäußerte Erweiterungs-, Optimierungs- oder Änderungswünsche werden als neuer, gesondert zu vergütender Auftrag behandelt.
10. Lieferung, Prüfung und Abnahme
10.1 Werkvertraglich geschuldete, abgrenzbare Ergebnisse sind vom Kunden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
10.2 Die Abnahme darf nur wegen eines wesentlichen, reproduzierbaren Mangels verweigert werden. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung bearbeitet.
10.3 Eine Mängelmeldung muss die betroffene Version, Umgebung, Schritte zur Reproduktion, erwartetes und tatsächliches Verhalten sowie verfügbare Protokolle enthalten. Albrecht Apps darf weitere für die Analyse erforderliche Informationen verlangen.
10.4 Erfolgt innerhalb der Prüffrist weder die Abnahme noch eine hinreichend konkrete Mitteilung wesentlicher Mängel, kann Albrecht Apps nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme verlangen. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion bleiben maßgeblich. Die produktive Nutzung ohne wesentlichen Vorbehalt ist bei der Beurteilung der Abnahme zu berücksichtigen.
11. Fehler, verspätete Meldungen und Support
11.1 Ein Fehler ist nur dann ein Mangel, wenn die Leistung bei Gefahrübergang bzw. Abnahme von der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit oder den vereinbarten Abnahmekriterien abweicht.
11.2 Meldet der Kunde einen möglichen Mangel nach der Abnahme, prüft Albrecht Apps diesen innerhalb angemessener Zeit. Bestätigt sich ein von Albrecht Apps zu vertretender Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, erfolgt Nacherfüllung nach Maßgabe von Ziffer 20. Handelt es sich um einen Änderungswunsch, eine neue Anforderung, eine nicht vereinbarte Umgebung oder eine Ursache außerhalb der Leistung von Albrecht Apps, wird Analyse und Bearbeitung nach Aufwand vergütet.
11.3 Eine ständige Rufbereitschaft, bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten und laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie in einem Wartungs- oder Service-Level-Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
12. Vergütung, Aufwand und Auslagen
12.1 Vergütung, Abrechnungsmodell und Zahlungsplan ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
12.2 Zeitabhängige Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Schätzungen sind Budgetprognosen und keine Obergrenze, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Budgetlimit bezeichnet sind.
12.3 Festpreise gelten nur für den ausdrücklich beschriebenen Umfang unter den bei Vertragsschluss bekannten Annahmen. Änderungen, zusätzliche Leistungen und Mehraufwand aufgrund unzutreffender oder verspäteter Kundenangaben werden zusätzlich vergütet.
12.4 Notwendige Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Cloud-, App-Store-, Hardware- und sonstige Drittkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Reisen bedürfen grundsätzlich vorheriger Abstimmung.
12.5 Albrecht Apps darf angemessene Abschlags-, Voraus- und Meilensteinzahlungen verlangen.
13. Rechnungen und Zahlungsverzug
13.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Folgen. Albrecht Apps darf nach Mahnung und angemessener Fristsetzung Leistungen aussetzen. Termine verschieben sich entsprechend Ziffer 8.
13.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf er nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
14. Nutzungsrechte und Eigentum
14.1 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte bei Albrecht Apps. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten und vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen die im Auftrag ausdrücklich bestimmten Nutzungsrechte.
14.2 Soweit der Auftrag Art und Umfang der Rechte nicht näher bestimmt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die kundenspezifischen Arbeitsergebnisse für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck zu nutzen. Exklusive Rechte, Bearbeitungsrechte, Herausgabe von Quellcode oder Übertragung an Dritte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
14.3 Rechte an vorbestehenden oder unabhängig entwickelten Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeugen, Vorlagen, Konzepten, Methoden, Mustern, Architekturen, Prozessen, generischem Code und allgemeinem Know-how verbleiben bei Albrecht Apps. Soweit solche Bestandteile für die vertragsgemäße Nutzung eines Arbeitsergebnisses erforderlich sind, erhält der Kunde daran nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang.
14.4 Der Kunde gewährt Albrecht Apps die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an seinen Materialien. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.
15. Vertraulichkeit, Methoden und Geschäftsgeheimnisse
15.1 Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen vertraulichen kaufmännischen, technischen und organisatorischen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
15.2 Der Kunde wahrt insbesondere Stillschweigen über nicht öffentlich bekannte Methoden, Muster, Vorlagen, Prozesse, Arbeitsweisen, Kalkulationen, interne Dokumentationen, Tools und wiederverwendbare Lösungsansätze von Albrecht Apps. Er darf diese ohne Zustimmung weder offenlegen noch außerhalb des Vertragszwecks vervielfältigen oder verwerten.
15.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, bereits bekannt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund zwingender Rechtsvorschriften offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, ist die andere Partei vorher zu informieren.
15.4 Gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt. Die Vertraulichkeit gilt für fünf Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse solange, wie deren Eigenschaft als Geschäftsgeheimnis besteht.
16. Open Source und Drittkomponenten
16.1 Albrecht Apps darf marktübliche Open-Source-Software und Drittkomponenten einsetzen, sofern dies dem Vertragszweck nicht erkennbar widerspricht. Für diese Bestandteile gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
16.2 Verlangt der Kunde den Ausschluss bestimmter Lizenzen, Komponenten oder Anbieter, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden. Zusätzlicher Prüfungs- oder Ersatzaufwand ist gesondert zu vergüten.
16.3 Für Verfügbarkeit, Änderungen, Einstellung, Preise, Sicherheitsmerkmale oder zukünftige Kompatibilität von Drittkomponenten haftet Albrecht Apps nur nach Maßgabe von Ziffer 21 und nur, soweit Albrecht Apps den Umstand zu vertreten hat.
17. App Stores, Plattformen und externe Dienste
17.1 Entscheidungen von App Stores, Plattformbetreibern, Zertifizierungsstellen und sonstigen Dritten liegen außerhalb der Kontrolle von Albrecht Apps. Eine Veröffentlichung, Freigabe, Listung oder dauerhafte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; eine Entscheidung des Dritten kann nicht garantiert werden.
17.2 Änderungen oder Einstellungen von Betriebssystemen, SDKs, APIs, Hardware, Firmware, Browsern, Richtlinien und externen Diensten nach Abnahme bzw. Leistungsende begründen keine Pflicht zur kostenlosen Anpassung.
18. Zukünftige Updates und Wartung
18.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst ein Entwicklungsauftrag keine zukünftigen Funktions-, Kompatibilitäts-, Sicherheits-, Betriebssystem-, Hardware-, Firmware-, Bibliotheks-, SDK-, API-, Browser-, App-Store- oder regulatorischen Updates nach Abnahme oder Projektabschluss.
18.2 Solche Anpassungen werden nur aufgrund eines neuen Auftrags oder eines gesonderten Wartungs- bzw. Supportvertrags erbracht.
18.3 Gesetzlich zwingende Aktualisierungspflichten bleiben unberührt, soweit sie auf das konkrete Vertragsverhältnis anwendbar und nicht wirksam abdingbar sind.
19. Datenschutz, Sicherheit und Kundendaten
19.1 Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Soweit Albrecht Apps personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
19.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten, Weisungen und Verarbeitungszwecke verantwortlich. Produktivdaten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung als Testdaten bereitgestellt werden.
19.3 Sicherheits-, Backup-, Wiederherstellungs-, Aufbewahrungs- und Löschungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Der Kunde erstellt vor Eingriffen an seinen Systemen angemessene Sicherungskopien.
20. Mängelrechte
20.1 Bei werkvertraglichen Leistungen hat Albrecht Apps zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Der Kunde gewährt angemessene Prüf- und Nacherfüllungsfristen sowie erforderlichen Zugang zur betroffenen Umgebung.
20.2 Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Abweichung durch nicht vereinbarte Einsatzbedingungen, Komponenten Dritter, Kundenmaterialien, Bedienfehler, fehlende Mitwirkung oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung nicht ursächlich war.
20.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten. Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach Ziffer 21.
20.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist unzulässig ist.
21. Haftung
21.1 Albrecht Apps haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
21.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und je Schadensereignis auf höchstens 50.000 Euro begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
21.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
21.4 Vorbehaltlich der Ziffern 21.1 und 21.2 haftet Albrecht Apps, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust. Bei Datenverlust ist die Haftung außerhalb der Fälle der Ziffer 21.1 auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
21.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Albrecht Apps.
22. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung
22.1 Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Befristete Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Vergütung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
22.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Albrecht Apps liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentliche Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten erheblich verletzt oder das Projekt nach Ziffer 8 länger als 20 Arbeitstage blockiert.
22.3 Bei Vertragsende sind alle bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten abzurechnen. Herausgabe, Übergabe, Migration oder Unterstützung über den vereinbarten Umfang hinaus wird nach Aufwand vergütet.
23. Online-Dienste und Konten – allgemeine Bestimmungen
23.1 Soweit Online-Dienste angeboten werden, hält der Kunde Zugangsdaten geheim, beschränkt den Zugang auf berechtigte Nutzer und informiert Albrecht Apps unverzüglich über Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle.
23.2 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Nutzung, Schadsoftware, unbefugte Sicherheitsprüfungen, Umgehung technischer Beschränkungen, missbräuchliche automatisierte Abfragen sowie Verletzungen von Rechten Dritter.
23.3 Albrecht Apps darf einen Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung oder wegen erheblichen Zahlungsverzugs erforderlich ist. Die Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt.
23.4 Konkrete Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Laufzeit, Verlängerung, Datenexport und Leistungsänderungen richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung oder einem gesonderten SaaS-/Service-Level-Vertrag.
24. Unterauftragnehmer und Referenzen
24.1 Albrecht Apps darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einsetzen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter bleiben unberührt.
24.2 Namen, Marken, Logos, Screenshots oder nicht öffentliche Projektinformationen des Kunden werden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz veröffentlicht. Albrecht Apps darf erworbenes allgemeines Know-how und anonymisierte Erfahrungen weiterverwenden, sofern keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen des Kunden möglich sind.
25. Höhere Gewalt
25.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen aufgrund außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegender Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall allgemeiner Telekommunikations- oder Energieversorgung, großflächige Cloud-/Plattformausfälle oder Lieferengpässe, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat.
25.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung unangemessen lange an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil kündigen; bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
26. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache und Schlussbestimmungen
26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück. Albrecht Apps bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
26.3 Vertragssprache und allein maßgebliche Fassung dieser AGB ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dient ausschließlich der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen hat die deutsche Fassung Vorrang.
26.4 Änderungen operativer Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Abweichungen können nach Ziffer 2.3 in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
26.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.